Die Auswahl unter den Bewerbern um einen Ausbildungsplatz erfolgt ausschließlich nach dem Eingang der Bewerbung und eines Aufnahmegesprächs, in dem wir uns einen Eindruck von der Motivation und Eignung des Bewerbers verschaffen möchten. Um sich einen Platz am Ausbildungsinstitut zu sichern, müssen weiterhin folgende Zugangsvoraussetzungen nach dem Psychotherapeutengesetz erfüllt werden:
Psychologischer Psychotherapeut
gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1a PsychThG (inländische Abschlüsse)
Studienabschlüsse, die die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Nr. 1a PsychThG erfüllen sind:
- Diplomabschluss in Psychologie
- Masterabschluss in Psychologie oder Psychotherapie
Die genannten Studienabschlüsse müssen ferner:
- an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule erworben sein
- die »Klinische Psychologie« einschließen