Wie bekomme ich einen Termin?

Bitte wenden Sie sich für einen Erstkontakt an das Ambulanzmanagement der Ausbildungsinstitutsambulanz. Hier stehen Ihnen von Montag bis Donnerstag zwischen 08.00 und 17.00 Uhr unsere Mitarbeiter für eine telefonische Anmeldung sowie für weitere Fragen zur Verfügung. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 040.361 226 48000. Außerhalb der Telefonsprechzeiten steht Ihnen unsere Online-Anmeldung zur Verfügung. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Was geschieht nach dem ersten Termin?

Nach dem Erstgespräch erfolgt eine Aufnahme auf unsere Warteliste. Wir sind selbstverständlich darum bemüht, Ihnen möglichst schnell einen Therapieplatz zur Verfügung stellen zu können. Im Anschluss erfolgen in der Regel vier weitere Probesitzungen (»Probatorik«) in denen Sie und der Therapeut sich gegenseitig kennenlernen können. Diese dienen dazu, damit sich der Therapeut ein umfassendes Bild Ihres Anliegens machen und Ihnen ein entsprechendes Behandlungsangebot unterbreiten kann. Und Sie haben die Möglichkeit, sich zu entscheiden, ob Sie sich eine Psychotherapie unter den gegebenen Bedingungen vorstellen können.

Nach Abschluss der Probesitzungen und bei vorliegender Notwendigkeit einer Psychotherapie, stellt Ihr behandelnder Therapeut einen Antrag auf Übernahme der Kosten bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Die Begutachtung des Antrags nimmt in der Regel vier bis sechs Wochen Zeit in Anspruch. Sie erhalten daraufhin eine Rückmeldung, wie viele Therapiestunden Ihnen von der Krankenkasse bewilligt werden.

Dann beginnen die therapeutischen Sitzungen, die in der Regel wöchentlich stattfinden. Die Dauer hängt maßgeblich von dem gewählten Therapieverfahren und Ihrem Behandlungsanliegen ab.

Wer bezahlt meine Behandlung?

Die Ausbildungsinstitutsambulanz ist ermächtigt, die erbrachten Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Kostenträgern abzurechnen.

Für gesetzlich Krankenversicherte benötigen wir hierfür von Ihnen Ihre Versichertenkarte. Wir bitten Sie daher, diese zum 1. Termin sowie am Anfang jedes Quartals mitzubringen. In der Regel werden die Kosten für Psychotherapie nach Antragstellung durch Ihren Therapeuten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

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