Die Auswahl der Bewerber erfolgt ausschließlich nach Eingang der Bewerbung und eines Aufnahmegesprächs, in dem wir uns einen Eindruck von der Motivation und der Eignung verschaffen.
Um sich einen Platz am HIP zu sichern, müssen weiterhin die Zugangsvoraussetzungen nach dem Psychotherapeutengesetz erfüllt werden:
- Diplom- oder Masterabschluss in Psychologie: Die genannten Studienabschlüsse müssen an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule erworben sein und das Fach »Klinische Psychologie« einschließen.
- Diplomabschlüsse in den Studiengängen Pädagogik und Sozialpädagogik oder Masterabschlüsse in Erziehungs- oder Bildungswissenschaften und Sozialer Arbeit: Diese Studienabschlüsse können an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule erworben sein.
Sie finden eine Übersicht über Zulassungsvoraussetzungen auf der Website des Landesprüfungsamts. Das Landesprüfungsamt Hamburg kann keine unverbindlichen Anfragen von Interessenten zu Zulassungsvoraussetzungen bearbeiten.